Welche Beleuchtung ist an Fahrzeugen erlaubt bzw. notwendig?

Das Genesee County Sheriff’s Office hat die Fahrer an die gesetzlich zulässige und notwendige Beleuchtung für Personenkraftwagen auf der Straße erinnert. Gemäß der Pressemitteilung müssen Scheinwerfer zwei von gleicher Leistung und von weißer Farbe sein, während Rückleuchten zwei von gleicher Leistung und von roter bis bernsteinfarbener Farbe sein müssen. Die vorderen Blinker müssen gelb und die hinteren Blinker rot oder gelb sein. Die Warnblinkanlage muss vorne gelb und hinten rot oder gelb sein. Die Kennzeichenbeleuchtung muss weiß sein und die Rückfahrleuchte muss weiß sein.





Das Genesee County Sheriff's Office stellt fest, dass jede andere Farbbeleuchtung während des Betriebs auf öffentlichen Straßen verboten ist, mit Ausnahme von Bernstein, das für Gefahrenfahrzeuge nur dann zulässig ist, wenn es tatsächlich eine Gefahr gibt, Blau für autorisiertes freiwilliges Feuerwehrpersonal, wenn auf einen Notfall reagiert wird, und Grün für autorisiertes freiwilliges Krankenwagenpersonal während der Reaktion auf einen Notfall.


Das Büro des Sheriffs hat festgestellt, dass sie Lichtbalken auf Lastwagen beobachtet haben, die für gefährliche Fahrzeuge zulässig sind, wenn sie tatsächlich im gefährlichen Betrieb eingesetzt werden, aber auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt sind. Sie haben auch das Vorhandensein von Unterleuchtung in mehreren Farben, LED-Streifen, Grilllichtern und Felgenlichtern festgestellt, die während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt sind.

Jegliche Verstöße gegen diese Beleuchtungsvorschriften werden als Verstöße gegen das Fahrzeug- und Verkehrsgesetz betrachtet und mit entsprechenden Bußgeldern vor einem örtlichen Gericht geahndet. Das Sheriff’s Office erinnert die Fahrer daran, sicherzustellen, dass ihre Fahrzeuge mit der gesetzlich vorgeschriebenen und genehmigten Beleuchtung ausgestattet sind, um ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrer auf der Straße zu gewährleisten.





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